Mietbedingungen

BESONDERE MIETBEDINGUNGEN

  1. Der geltende Tarif beinhaltet:

-Mehrwertsteuer, Gebühren und lokale Steuern.

-Unbegrenzte Kilometer

-Die Deckung der obligatorischen Kfz-Versicherung und der ergänzenden Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die sich aus der Nutzung und dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben, sowie für Schäden am Fahrzeug von Ade Elevation SL mit CIF b57654667 – REA MOBILITY SL mit CIF: B 56668445 (im Folgenden Rea Mobility genannt), außer bei Fahrlässigkeit.

FLUGHAFENSERVICE

– Kostenloser Flughafenservice. Holen Sie Ihr Fahrzeug direkt im vierten Stock des Flughafenparkhauses ab, ohne Umsteigen oder Wartezeiten. – Garantierte Fahrzeugkategorie: Bei der Reservierung muss der Kunde die Fahrzeugkategorie angeben, die er mieten möchte, damit ihm eines der in der angeforderten und bestätigten Kategorie enthaltenen Modelle zur Verfügung gestellt wird. Sollte das reservierte Fahrzeug nicht verfügbar sein, garantiert das Unternehmen die Lieferung eines Fahrzeugs gleicher oder höherer Kategorie ohne Preisänderung.

RÜCKKEHR AM FLUGHAFEN

-Der Benutzer darf nur auf dem öffentlichen Parkplatz parken, auf dem das Fahrzeug bei der Lieferung abgeholt wurde, die Schlüssel im Handschuhfach lassen, ohne das Fahrzeug mit den Schlüsseln abzuschließen, und eine WhatsApp oder SMS mit der Platznummer senden, die unser Team entgegennehmen wird kümmern Sie sich darum, es in kürzester Zeit abzuholen. Lassen Sie das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht auf dem Abflugparkplatz am Flughafen oder dem Expressparkplatz stehen, da Ihnen sonst 50 € in Rechnung gestellt werden. Nur auf dem öffentlichen Parkplatz, auf dem das Fahrzeug abgegeben wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Bilder der auf unserer Website angezeigten Fahrzeuge lediglich Richtwerte sind und Sie ein Fahrzeug nicht anhand seiner Farbe oder seines Modells auswählen können, sondern anhand der von Rea Mobility angebotenen Kategorie.

Die Anmietung ist nicht gestattet, wenn Sie unter 21 Jahre alt sind oder weniger als 2 Jahre Erfahrung in Ihrem Führerschein haben. Dies gilt auch für den zweiten Fahrer.

– Es ist ausdrücklich verboten, das gemietete Fahrzeug/Motorrad per Seetransport von der Insel Mallorca zu verlassen. Strafe für das Abholen des Fahrzeugs von der Insel: 950 € zzgl. ggf. Reparatur- und Abschleppkosten.

-Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Sie einen gültigen Führerschein und einen Ausweis/Reisepass vorlegen.

– Aus Sicherheitsgründen installieren wir keine Kindersitze. Der Benutzer ist für die Befestigung des Sitzes im Mietwagen verantwortlich und verantwortlich, das Unternehmen trägt keine Verantwortung.

KRAFTSTOFFPOLITIK

Wir erheben keine Treibstoffkosten, wir übergeben das Fahrzeug mit einer bestimmten Menge Treibstoff und der Mieter muss es in derselben Menge zurückgeben. Sollte eine Betankung nicht möglich sein und Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgeben, müssen Sie vor Verlassen der Anlage die Mitarbeiter des Unternehmens benachrichtigen und den entsprechenden Betrag bezahlen.

IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN:

-Die Kosten für die Anmietung eines Autositzes für ein Kind. (5,00 EUR pro Tag bei maximal 14 Tagen, 70 EUR)

– Abgabe und Abholung an einem anderen Ort als dem Lieferort.

– Verwaltungsgebühr: 35 € pro Ausweis. Die Zahlung der Strafe ist nicht inbegriffen.

-Zuschlag für extreme Verschmutzung zwischen 30 und 150 € ohne Mehrwertsteuer, wenn der Kunde das Fahrzeug mit übermäßiger Verschmutzung (Erbrochenes, Müll, Sand, Tierhaare usw.) oder schlechtem Geruch zurückgibt (Rauchen ist im Auto strengstens verboten). 90 Strafe.)

-Verlust oder Bruch des GPS: 120 €

Verlust oder Bruch von Kindersitzen: 150 €

Rückgabe des Fahrzeugs am falschen Ort (50 €) oder Aufgabe des Fahrzeugs (120 €).

RÜCKGABE IN DEN GESCHÄFTEN

– Im Falle der Rückgabe in einem unserer Geschäfte in Palma ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug unsachgemäß geparkt zu lassen und ohne zu informieren, wo es geparkt ist. Diese Tat zieht eine Strafe in Höhe von 50 € nach sich und für den Fall, dass der Abschleppwagen das Fahrzeug mitnimmt Fahrzeug muss der Nutzer für Kosten und Bußgelder aufkommen.

-Die Schlüssel müssen persönlich im Büro zurückgegeben werden, wenn das Büro geschlossen ist. Der Benutzer muss sie im Briefkasten des Geschäfts hinterlassen und per WhatsApp oder SMS den GPS-Standort mitteilen, an dem das Fahrzeug geparkt ist, wenn das Fahrzeug mehr als 2 Meilen entfernt geparkt ist Von den Büros wird ein Bußgeld von 50 € erhoben.

– Außerhalb der Geschäftszeiten (gültig von 23:00 Uhr bis 6:59 Uhr) für Abholung und Rückgabe: 25 EUR für jeden Service.

-Tarif für junge Fahrer: Von 21 bis 24 Jahren wird eine Gebühr von 7,50 EUR pro Tag erhoben

  1. Wichtige Informationen:

– Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis, einen in Spanien gültigen Führerschein und eine gültige Kredit- oder Debitkarte vorlegen, falls die Zahlung noch aussteht.

-Wenn das Fahrzeug mehr als 45 Minuten verspätet zurückgegeben wird, wird eine Gebühr von 200,00 € pro Tag der Verspätung erhoben, zuzüglich des Betrags, der den zusätzlichen Miettagen entspricht (mindestens jedoch 200,00 € und a Miettag).

-Die getätigte Anmietung ist nicht unbedingt an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden (Marke, Modell, Farbe, Ausstattung usw.), sondern an eine Gruppe von Fahrzeugen mit ähnlichen technischen und bewohnbaren Eigenschaften.

– Sollte das Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrages mit einem Bußgeld belegt werden, ist der Kunde für die Höhe des Bußgeldes verantwortlich, zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25 € für das Bußgeldmanagement erhoben.

-Wenn der Flug vom Flughafen abweicht, liegt es in der Verantwortung des Kunden, zum entsprechenden Flughafen zu gelangen und Rea Mobility über das Ereignis zu informieren.

-Rea Mobility behält sich das Recht vor, die Lieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn berechtigte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder weil es in der Vergangenheit zu Zahlungsausfällen oder schwerwiegenden Zwischenfällen mit unserem Personal gekommen ist.

– Im Falle eines Unfalls oder einer Panne aufgrund von Fahrlässigkeit stellt Rea Mobility dem Kunden kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

-Stornierungsbedingungen für im Voraus bezahlte Reservierungen: Um eine Rückerstattung des im Voraus bezahlten Betrags zu erhalten. Wenn Sie direkt bei Rea Mobility buchen und mehr als 48 Stunden im Voraus stornieren, erhalten Sie eine volle Rückerstattung. Bei einer Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor Ihrer Ankunft erfolgt eine Rückerstattung von 50 %. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Ihrer Ankunft, erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Reservierung im Voraus an ein drittes Unternehmen (Vermittler) bezahlt wird, ist Rea Mobility nicht für die Rückerstattung des Betrags verantwortlich.

Diese besonderen Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1.- VERTRAGSGEGENSTAND

Der Kunde, der mindestens 21 Jahre alt sein und seit 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein muss (eine Vermietung an Fahrer unter 21 Jahren und mit weniger als zwei Jahren Führerschein ist nicht gestattet), erhält das beschriebene Fahrzeug zur Miete. Der im Mietvertrag angegebene Mieter muss sich in einwandfreiem Betriebszustand befinden und alle seine Dokumente, Reifen, Werkzeuge und Zubehörteile mitbringen und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Vorschriften zu fahren.

2.- VERTRAGSDAUER

Die Vertragsdauer ist in diesem Dokument angegeben, in dem Datum und Uhrzeit der Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs angegeben sind.

Wenn der Kunde beschließt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wird der Betrag für die nicht für die Nutzung des Fahrzeugs genutzten Tage (einschließlich Steuern) unter keinen Umständen zurückerstattet.

3.- VERLÄNGERUNG DES VERTRAGS

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zu dem im vorherigen Abschnitt genannten Datum und Zeitpunkt zurückzugeben. Wenn der Kunde die Mietdauer verlängern möchte, muss er sich an Rea Mobility wenden, um die Verfügbarkeit zu informieren und zu prüfen. Im Falle einer Vertragsverlängerung muss der Kunde eine zusätzliche Zahlung für diese Verlängerung über einen Zahlungslink leisten, den Rea Mobility ihm zusendet.

Wenn der Vertrag aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus anderen Gründen nicht verlängert werden kann, muss der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Niederlassung und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben.

4.- BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Der Kunde gibt das gemietete Fahrzeug im gleichen Zustand, in dem es übergeben wurde, zusammen mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehör an dem im Mietvertrag festgelegten Ort, Datum und Uhrzeit zurück.

Der Kraftstoffstand muss bei der Rückgabe des Fahrzeugs den gleichen Füllstand haben, andernfalls kann zusätzlich zum fehlenden Kraftstoff pro Liter eine Betankungsgebühr von 20 EUR erhoben werden (variabel je nach Marktpreis).

Dem Kunden ist es nicht gestattet, technische Eigenschaften des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, Ausstattung, Werkzeuge und/oder Zubehörteile zu verändern oder Änderungen an seinem äußeren und/oder inneren Erscheinungsbild vorzunehmen. Andernfalls trägt der Kunde die entsprechenden Kosten, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, unbeschadet der Schäden, die Rea Mobility durch die Instandsetzung des Fahrzeugs für die Zeit, in der es stillgelegt werden musste, entstanden sind, sowie alle anderen verursachten Schäden Rea Mobility.

5.- AUSWIRKUNGEN EINER NICHTRÜCKGABE DES FAHRZEUGS ODER EINER VERSPÄTETEN RÜCKGABE (MEHR ALS 1 STUNDE VERSPÄTUNG).

Die Rückgabe oder das Abstellen des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort berechtigt Rea Mobility, Folgendes zu verlangen:

  1. ) der Mietbetrag, der den zusätzlichen Tagen entspricht, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wiederzugewinnen und zur Vermietung bereitzustellen;
  2. ) Darüber hinaus wird eine Entschädigung in Höhe von 200 € pro Tag für den verursachten wirtschaftlichen Schaden erhoben. Ebenso trägt der Kunde die Kosten für den Transfer/Abschleppwagen, die Maut und gegebenenfalls die Bewachung/Verwahrung zum vereinbarten Ort den Vertrag für seine Rückgabe.

Rea Mobility behält sich das Recht vor, im Falle des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs bei den zuständigen Behörden entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten, wobei die gesamte Verantwortung für die daraus resultierenden rechtlichen und rechtlichen Konsequenzen beim Kunden liegt.

Die einseitige Verlängerung der Vertragsdauer durch den Kunden gilt ebenfalls als unbefugte Nutzung des Fahrzeugs im Sinne der Haftung des Kunden für etwaige Schäden, die dadurch verursacht werden.

6.- ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSMETHODEN

6.1 Zahlungen:

Der Kunde verpflichtet sich, Rea Mobility zu bezahlen:

Die Gebühren für Fahrzeugmiete, Versicherung und Steuern werden im aktuellen Rea Mobility-Tarif ermittelt, der dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs setzt voraus, dass die Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort, Datum, Uhrzeit und Zustand erfolgt. Die Preise können je nach Saison und Büro variieren. Daher liegt es in der Verantwortung des Kunden, vor der Anmietung eines Fahrzeugs den geltenden Preis zu überprüfen.

  1. b) Alle weiteren vom Kunden gewünschten Extras gemäß den von Rea Mobility angebotenen Vertrags- und Geschäftsbedingungen.

6.2 Zahlungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Kundenfehlern:

Der Kunde verpflichtet sich, Rea Mobility nach Abschluss der Fahrzeugmiete die Beträge zu zahlen, die sich aus den folgenden Konzepten ergeben:

  1.  Gebühr für „Sonderreinigung“
  2. Kosten, die durch den Verlust von Fahrzeugschlüsseln und/oder den Versand des Fahrzeugschlüsselsatzes oder des Abschleppwagens entstehen.
  3. Kosten aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Beschädigung von Werkzeugen, Zubehör, Fahrzeuginnenraum sowie Problemen aufgrund eines Fehlers bei der Art des getankten Kraftstoffs.
  4. Mautgebühren, Bußgelder, Strafen und Rechtskosten aufgrund von Verkehrsverstößen oder Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen (einschließlich Gebühren für Staus oder Einschränkungen des Straßenverkehrs, sofern vorhanden), die dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrags entstanden sind und erfüllt wurden von Rea Mobility.
  5.  Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Rea Mobility das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von 35 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund der Bearbeitungs- und Kommunikationskosten dieser Handlungen vor den zuständigen Behörden entstanden sind. .
  6.  Die Kosten für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

– Dass das Fahrzeug nicht gemäß den festgelegten Bedingungen (Punkt 9 der Allgemeinen Mietbedingungen) genutzt wurde.

– Dass der Schaden die Folge eines Unfalls ist, weil der Kunde die Höhe des Fahrzeugs nicht richtig eingeschätzt hat.

Die aus solchen Konzepten resultierenden Beträge werden von Rea Mobility direkt dem Kunden in Rechnung gestellt, indem ein Zahlungslink oder ein gleichwertiges Mittel zur Anmietung des Fahrzeugs gesendet wird.

In jedem Fall wird Rea Mobility den Kunden unverzüglich über die vorgenommene Belastung und die Gründe dafür informieren und ihm alle möglichen Informationen zur Verfügung stellen.

Die Höhe der dem Kunden in Rechnung gestellten Kosten für den am Fahrzeug verursachten Schaden wird unter Berücksichtigung des Gutachtens berechnet, das von einem Sachverständigenbüro außerhalb von Rea Mobility erstellt wurde.

Rea Mobility behält sich außerdem das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung für entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, der durch die Stilllegung des Fahrzeugs infolge des erlittenen Schadens entstanden ist. Diese Entschädigung wird auf der Grundlage der Anzahl der Tage berechnet, die in die Reparatur des Fahrzeugs investiert werden müssen, die von einem Experten außerhalb von Rea Mobility ermittelt wird, oder, sobald die Reparatur durchgeführt wurde, auf der Grundlage eines Tages pro acht Stunden Als Bemessungsgrundlage dient die vertraglich vereinbarte Tagesauslastung, zuzüglich 50 € zusätzlich für Reparaturtage.

Die maximale Verantwortung des Kunden liegt beim Marktwert des Fahrzeugs.

6.3 Zahlungsart:

Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind:

  1.  Zahlungslink. Vorauszahlung der Reservierung vor der Abholung.
  2.  VISA oder Mastercard, Maestro, Unionpay, JCB und V Pay Debit- oder Kreditkarte bei Abholung des Fahrzeugs.

Die Karte muss auf den Namen der Person lauten, die im Mietvertrag als Inhaber aufgeführt ist. Bei der Abholung des Fahrzeugs ist zur Bezahlung der Reservierung die Vorlage einer einzelnen Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Mietvertragsinhabers erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Karten ohne den Namen des Fahrers nicht akzeptiert werden. Dieses Unternehmen akzeptiert keine Prepaid- oder Aufladekarten.

7.- VERSICHERUNG UND DECKUNG

Der Rea-Mobilitätsschutz ist gültig, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. a) Dass der Kunde Rea Mobility im Falle einer Kollision innerhalb einer Frist von achtundvierzig Stunden nach dem Unfall vollständige Informationen über die gegnerische Partei und mögliche Zeugen sendet und einen Unfallbericht in Form eines „ „ Friendly Accident Declaration “ – DAA – mit Angabe des Nummernschilds, des Namens und der Adresse der gegnerischen Partei, der Umstände des Zusammenstoßes, einer Skizze des Unfalls, des Namens des Versicherers und, wenn möglich, der Nummer der Versicherungspolice, alles unterschrieben durch die beiden am Unfall beteiligten Fahrer.
  2. b) Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht ablehnt, weil das Fahrzeug nicht in den von der Straßenverkehrsordnung geforderten körperlichen und geistigen Bedingungen gefahren wurde.
  3. c) dass der Zusammenstoß, Diebstahl, Brand oder Vandalismus nicht im Zuge einer unbefugten Nutzung stattgefunden hat.
  4. d) Der Kunde hat Rea Mobility innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall über den Unfall, Diebstahl, Brand oder Vandalismus im Fahrzeug informiert und dabei die entsprechenden Unterlagen (Unfallbericht, Bericht an die Behörden, usw.).

Folgendes ist von dieser Deckung ausdrücklich ausgeschlossen:

  1. a) Schäden am Innenraum des Fahrzeugs mit oder ohne Fahrlässigkeit seitens des Kunden.
  2. b) Reifenpannen und Reifenplatzer aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden oder unbefugter Nutzung (Punkt 9).
  3. c) Schäden an Kupplung und Getriebe.
  4. d) Die Tage der Stilllegung des Fahrzeugs bis zu seiner Reparatur bei Schäden, die nicht abgedeckt sind (a, b und c desselben Punktes).
  5. e) Krankosten bei ungedeckten Schäden (a, b und c desselben Punktes).
  6. f) Aufladen der Batterie.
  7. g) Fehler beim Betanken und daraus resultierende Schäden am Fahrzeug.

7.1 SIND IN KEINEM KONZEPT ENTHALTEN:

Schäden, die Dritten am Fahrzeug durch Fahrlässigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und/oder rücksichtsloses Fahren entstehen. Schäden, die durch das Fahren auf schlecht befestigten Straßen entstehen. Tanken mit falschem Kraftstoff. Verlust oder Bruch von Schlüsseln. Schäden an Schlössern oder im Innenraum des Fahrzeugs. Verbrennungen an den Sitzen. Schäden an der Unterseite des Autos. Schäden durch Missbrauch der Kupplung. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Zubehörteilen des Fahrzeugs (wie Antenne, Wagenheber, Scheibenwischer, Tankabdeckung, Tablett, Dreiecke, Westen, Kindersitze usw.) oder Eigentum des Mieters. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug vergisst.

8.- PFLICHTEN DES KUNDEN IM FALLE EINES UNFALLS UND ANDERER UMSTÄNDE

Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde:

  1. a) Erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall die vollständigen Daten der gegnerischen Partei und möglicher Zeugen und senden Sie sie an Rea Mobility SL, indem Sie einen Unfallbericht in Form einer „ Friendly Accident Declaration “ ( DAA) ausfüllen – unter Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Namens und der Adresse des Gegners, der Umstände des Unfalls, einer Unfallskizze, des Namens des Versicherers und, wenn möglich, der Versicherungspolice-Nummer, alles unterschrieben von den beiden Fahrern in den Unfall verwickelt.
  2. b) Benachrichtigen Sie unverzüglich die Behörde, wenn die Schuld der Gegenpartei geklärt werden muss oder Personen verletzt werden.
  3. c) Verlassen Sie das gemietete Fahrzeug nicht, ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Im Falle von Vandalismus, Feuer, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, Rea Mobility unverzüglich über den Vorfall zu informieren und den entsprechenden Bericht bei den zuständigen Behörden einzureichen, von dem eine Kopie an Rea Mobility zu senden ist die nächsten 72 Stunden.

9.- UNBEFUGTE NUTZUNG

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend seinen Eigenschaften zu nutzen, die geltenden Verkehrsregeln für Kraftfahrzeuge zu beachten und in jedem Fall Situationen zu vermeiden, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnten.

Ebenso ist es die Pflicht des Kunden, das Führen des Fahrzeugs keiner anderen als der gemäß diesem Vertrag autorisierten Person zu gestatten, wobei der Kunde in diesem Fall für alle Schäden oder Verluste, die am Fahrzeug oder an Dritten verursacht werden, direkt verantwortlich ist .

Jeder Fall, bei dem die Bestimmungen dieser Absätze nicht eingehalten werden, gilt als unbefugte Nutzung.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Schäden, die an den Innen- und Außenteilen des Fahrzeugs durch unbefugte Nutzung des Fahrzeugs entstehen.

Die unbefugte Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Beispiele:

  1. a) Schieben oder schleppen Sie ein anderes Fahrzeug.
  2. b) Fahren Sie an Orten, die nicht für öffentliche Verkehrsmittel geeignet sind, wie z. B. Strände, Autorundstrecken, Waldwege, Ortsstraßen usw.
  3. c) Fahren auf unbefestigten Straßen oder auf befestigten Straßen, jedoch mit schwerwiegenden Mängeln, die zu Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs führen können.
  4. d) Fahren Sie mit dem Fahrzeug durch Sperrgebiete, insbesondere durch Start- und Landebahnen von Flughäfen und andere Straßen, die für Luftfahrt- und/oder Militärzwecke genutzt werden.
  5. e) Fahrlässiges Handeln als Reaktion auf das Aufleuchten von Warnleuchten oder Schildern am Armaturenbrett des Leasingfahrzeugs, von dem der Kunde mit der Unterzeichnung dieses Vertrags angibt, dass ihm dies bekannt ist.
  6. f) Transport von Gütern oder Tieren und insbesondere gefährlichen, brennbaren und/oder schädlichen Stoffen für das Fahrzeug und seine Insassen.
  7. g) Die Beförderung von Personen oder Gütern, die direkt oder indirekt mit einer Zahlung an den Kunden verbunden ist.
  8. h) Untervermietung des Fahrzeugs.
  9. i) Die Verwendung des Fahrzeugs für gesetzeswidrige Aktivitäten.
  10. j) Die Beförderung einer größeren Personen- oder Gepäckmenge als für das Fahrzeug zulässig.
  11. k) Jede Art von Manipulation oder Eingriff am Kilometerzähler sowie jede Fehlfunktion muss Rea Mobility unverzüglich gemeldet werden.
  12. l) Transport von Gepäck oder anderen Gegenständen auf dem Dach oder Heck des Fahrzeugs zur Erhöhung der Belastung, auch unter Verwendung einer dafür geeigneten Vorrichtung. (Fahrradträger, Dachträger usw.)
  13. m) Das Zurücklassen von sichtbaren Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden könnten, was zu Schäden am Fahrzeug führen könnte.
  14. n) Den Innenraum des Fahrzeugs über das Maß hinaus verschmutzen, was bei vernünftiger und sorgfältiger Verwendung erforderlich ist.
  15. o) Führen des Fahrzeugs bei Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
  16. p) Rücksichtsloses Fahren.
  17. q) Nutzung des Fahrzeugs zum Erlernen des Fahrens unter allen Umständen und/oder zum Erlernen spezieller Fahrfähigkeiten.
  18. r) Fahren entgegen den Verkehrsregeln.
  19. s) Führen des Mietfahrzeugs durch eine Person, die nicht im Vertrag dazu berechtigt ist, entweder als Kunde und/oder als Zusatzfahrer.
  20. t) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Fahrzeug außerhalb des Territoriums der spanischen Halbinsel zu nutzen. Für den Fall, dass das Fahrzeug in einem Inselbüro abgeholt wurde und der Kunde innerhalb desselben Archipels reisen wollte, wäre dies nicht möglich. Auf einer Insel abgeholte Fahrzeuge können nicht auf das Halbinselgebiet gebracht werden. Ebenso können auf dem Festland abgeholte Fahrzeuge nicht auf eine Insel gebracht werden, wobei in diesem Fall eine Strafe von 600 € fällig wird.
  21. u) Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.
  22. v) Aus Sicherheitsgründen teilen wir Ihnen mit, dass ein Teil unserer Flotte mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet ist. Das Unternehmen greift nur dann auf die Standortdaten zu, wenn (i) eine Warnung aufgrund einer Abschaltung oder Sperrung des Systems vorliegt und/oder (ii) das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird. Der Kunde kennt und akzeptiert diesen Umstand und unterlässt es in jedem Fall, dessen ordnungsgemäße Funktion zu unterbrechen oder zu verhindern.

Eine unberechtigte Nutzung durch den Kunden berechtigt Rea MOBILITY, den Mietvertrag wegen schuldhafter Zuwiderhandlung vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

23x) Eine von Vermittlern abgeschlossene Versicherung stellt keine Deckung durch Rea Mobility SL dar und es liegt in der Verantwortung des Kunden, etwaige Schadensersatzansprüche von der externen Firma zu fordern.

24 Jahre) Schäden, die am Fahrzeug oder an Dritten durch Fahrlässigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und/oder rücksichtsloses Fahren, Schäden durch Fahren auf schlecht befestigten Straßen, Betanken mit falschem Kraftstoff, Verlust oder Bruch entstehen, sind nicht inbegriffen unter keinen Umständen, Schäden an Schlössern oder dem Innenraum des Fahrzeugs oder Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, Schäden durch Missbrauch der Kupplung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Zubehörteilen des Fahrzeugs (wie Antenne, Wagenheber, Scheibenwischer, Kautionsabdeckung, Tablett, Dreiecke, Westen, Kindersitze usw.) oder Eigentum des Mieters.

10.- GEMEINSAME VERANTWORTUNG.

Alle Kunden und/oder zusätzlichen autorisierten Fahrer haften gemeinsam für alle Verpflichtungen des Kunden, die sich aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Gesetzen ergeben.

11.- DIEBSTAHL UND VERLUST PERSÖNLICHER GEGENSTÄNDE

Rea Mobility übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände.

12.- ZUGELASSENE OBLIGATORISCHE RÜCKHALTEVORRICHTUNG FÜR KINDER.

Im Falle der Nutzung des Fahrzeugs zur Beförderung von Kindern unter drei Jahren oder Erwachsenen, die eine Körpergröße von 150 Zentimetern nicht überschreiten, muss der Kunde ReaMobility benachrichtigen, damit diese das Fahrzeug gegen Bezahlung des entsprechenden Mietpreises und ohne Verankerung zur Verfügung stellen kann Das Fahrzeug verfügt über eine entsprechende vorgeschriebene Rückhaltevorrichtung, die entsprechend dem Gewicht und der Größe des Kindes oder der Person, die sie verwenden muss, zugelassen ist. Die Installation liegt immer in der Verantwortung des Kunden.

13.- COMPUTERVERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN.

Zusätzliche Informationen zum Datenschutz

13.1. VERANTWORTLICH: Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich?

Identität: Rea Mobility SL

Adresse: Calle 31 de Diciembre, 3, 07007 Palma de Mallorca

E-Mail: info.reamobility@gmail.com

13.2. ZWECKE Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Verordnung 2016/679 zum Datenschutz sowie allen geltenden nationalen Gesetzen informieren wir Sie darüber, dass wir bei Rea Mobility SL die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, für folgende Zwecke verarbeiten:

(i)Verwaltung des Vertragsverhältnisses bestehend aus der Fahrzeugmiete;

(ii) Fahrzeugmieten verwalten und abrechnen;

(iii) Bewältigung möglicher Zwischenfälle, einschließlich Unfälle, die während der Fahrzeugmietdauer aufgetreten sind;

(iv) Verwaltungsverfahren und Kommunikation verwalten, die sich aus der Vertragsbeziehung ergeben können;

(v) Sie werden sich umgehend per E-Mail oder auf andere gleichwertige Weise über alle Angebote, Produkte, Dienstleistungen und Werbeaktionen Ihrer eigenen oder Dritter informieren, die für Sie von Interesse sein könnten, entweder per E-Mail;

(vii) Erstellen Sie ein kommerzielles Profil basierend auf der Entwicklung der kommerziellen Aktivität in Bezug auf die vorgenommenen Reservierungen. Zu diesem Zweck weisen wir Sie darauf hin, dass auf Grundlage dieses Profils keine automatisierten Entscheidungen getroffen werden.

 

Wir informieren Sie darüber, dass Ihre Daten so lange aufbewahrt werden, wie es für die Erbringung von Dienstleistungen oder das Vertragsverhältnis erforderlich ist, in jedem Fall jedoch so lange, wie Sie nicht deren Löschung verlangen, sowie für die Zeit, die zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist die jeweils entsprechend der jeweiligen Datentypologie korrespondieren.

13.4. Legitimation: Welche Legitimität besteht für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

Die legitime Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in:

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die in Abschnitt 2 oben genannten Behandlungen (i), (ii), (iii) und (iv) basiert auf der Ausführung eines Vertrags mit Rea Mobility in Bezug auf die Dienstleistungen Sie haben von uns angefordert.

Ebenso basiert die legitime Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die in den Abschnitten (v), (vi) und (vii) genannten Behandlungen auf der ausdrücklichen Einwilligung, die Sie zum Zeitpunkt der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten für jeden Zweck erteilen. die Sie uns durch Fahrzeugreservierungen zur Verfügung stellen.

13.5. EMPFÄNGER An welche Empfänger werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben?

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Zahlungsabwicklung für getätigte Reservierungen an Dritte weitergegeben (z. B. Bank- und/oder Finanzinstitute, denen die verwendeten Zahlungsmethoden gehören, Zahlungsgateways).

Darüber hinaus kann Rea Mobility Ihre Daten zur Verwaltung und Bearbeitung von Ansprüchen, die während der Mietzeit auftreten, an Versicherungsunternehmen weitergeben.

Darüber hinaus kann eine Übermittlung Ihrer Daten an öffentliche Organisationen und Behörden (Verwaltung oder Justiz) in den Fällen erfolgen, in denen eine Rechtsvorschrift dies vorsieht.

13.6. RECHTE Welche Rechte haben Sie, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, und wie können Sie diese ausüben?

Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und die Berichtigung unrichtiger Daten oder gegebenenfalls deren Löschung zu verlangen, wenn die Daten unter anderem aus anderen Gründen für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind.

Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. In diesem Fall speichern wir diese nur zur Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen.

Unter bestimmten Umständen und aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Rea Mobility wird die Verarbeitung der Daten einstellen, außer aus zwingenden berechtigten Gründen oder zur Ausübung oder Verteidigung möglicher Ansprüche.

Ebenso können Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben und die erteilten Einwilligungen jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Wenn Sie eines Ihrer Rechte ausüben möchten, können Sie uns kontaktieren, indem Sie eine schriftliche Mitteilung an die Kundendienstabteilung von Rea Mobility unter der Adresse C/ 31 de 3. Dezember, 07003 Palma de Mallorca senden

Dem Antrag auf Ausübung eines Ihrer Rechte muss eine Kopie eines offiziellen Dokuments beigefügt sein, das Sie identifiziert (Personalausweis oder Beleg).

14.- BENUTZERSERVICE.

Für Informationsanfragen, Anregungen, Reklamationen oder Beschwerden können Sie sich an die Kundendienstabteilung von Rea Mobility, Calle 31 de Diciembre, 3,07007 Palma de Mallorca Tlf wenden oder sich an die E-Mail-Adresse wenden . reamobility@gmail.com .

15.- EIGENTUM DER FLOTTE, ANWENDBARE GESETZE UND GERICHTSSTAND.

Die Unternehmen Ade Elevation SLU oder Rea Mobility SL haben das Recht, die an ihre Kunden vermieteten Fahrzeuge gemäß diesen Allgemeinen Mietbedingungen zu nutzen.

Dieser Vertrag unterliegt den spanischen Gesetzen und wird entsprechend ausgelegt. Rea Mobility erklärt seine Absicht, etwaige Differenzen gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, werden alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen, gemäß der geltenden Gesetzgebung den Gerichten der Stadt vorgelegt, die dem Wohnsitz des Verbrauchers entspricht; oder an die Gerichte der Stadt Elche, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist.

In Fällen, in denen der Kunde als „Verbraucher“ (gemäß den geltenden Vorschriften) mit der Antwort des Kundendienstes nicht zufrieden ist, kann er sich kostenlos an einen Verbraucherschlichter wenden.

16.- ÜBERSETZUNG.

Die Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben lediglich informativen Charakter und sind nicht in allen Einzelheiten ihres Wortlauts rechtsverbindlich. Es ist ausschließlich die spanische Version gültig.